Insolvenz beantragen, kein leichter Schritt

aber eine Chance zum wirtschaftlichen Neubeginn.

„Rien ne va plus.“ – Nichts geht mehr? Vielleicht doch. Unternehmen und natürliche Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, haben die Möglichkeit sich über ein Insolvenzverfahren wirtschaftlich zu sanieren oder eine geordnete Liquidation (Ausstieg) durchzuführen.

Was muss ich beachten wenn ich Insolvenz beantrage?

Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist das vorliegen eines Eröffnungsgrunds und ein Antrag auf Eröffnung. Der Antrag kann sowohl vom Schuldner wie auch von einem Gläubiger gestellt werden.

Welches Insolvenzverfahren ist das richtige?

Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen dem Regelinsolvenzverfahren (IN) und dem Verbraucherinsolvenzverfahren (IK). Für noch aktiv tätige Selbständige sind die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens anzuwenden. Für ehemalige Selbständige sind die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens nur dann anzuwenden, wenn mehr als 19 Gläubiger und/oder noch Verbindlichkeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen bestehen.

Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?

Voraussetzung für den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist das vorliegen eines Eröffnungsgrunds (drohende Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit). Der Antrag kann sowohl durch den Schuldner wie auch von einem Gläubiger gestellt werden. Ein Restschuldbefreiung setzt jedoch immer einen Eigenantrag voraus!

Wie ist der Ablauf eines Insolvenzverfahrens?

  • Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei zuständigen Insolvenzgericht
  • Das Insolvenzeröffnungsverfahren bzw. auch vorläufiges Insolvenzverfahren
  • Das Insolvenzverfahren (Hauptverfahren)
  • Das Restschuldbefreiungsverfahren (für natürliche Personen)

Welche Möglichkeiten bietet das Insolvenzverfahren?

  • Die eigenverantwortliche Weiterführung des selbständigen Tätigkeit (die Freigabe)
  • Die Weiterführung durch die Insolvenzverwaltung
  • Der Insolvenzplan zur Unternehmenssanierung
  • Die Liquidierung des Unternehmens und Verwertung der Insolvenzmasse
  • Die Erlangung der Restschuldbefreiung für natürliche Personen

Welcher Weg ist der richtige?

Bereits vor einem Insolvenzantrag sollte die richtige Insolvenzstrategie festgelegt werden. Welche Insolvenzstrategie für Sie die beste ist, sollte deshalb in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem unserer Insolvenzberater erörtert werden.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren dauert entgegen der allgemeinen Meinung nicht 6 Jahre sondern im Durchschnitt nur 12 bis 18 Monate (bei kleineren Insolvenzverfahren). Parallel zum Insolvenzverfahren können natürliche Personen das Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen, welches sich auf maximal 6 Jahre erstreck. Es gibt also zwei Verfahren: Das Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren.

Wann wird die Restschuldbefreiung erteilt?

Wird der Insolvenzantrag mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung verbunden, was allgemein der Fall ist, kann für Verfahren, die nach dem 01.07.2014 beantragt wurden, die Restschuldbefreiung bereits vorzeitig, d.h. vor Ablauf von 6 Jahre erteilt werden:

  • Vorzeitig im Schlusstermin des Hauptverfahrens, wenn entweder keine Gläubiger Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet haben oder die angemeldeten Forderungen sowie die Masse- verbindlichkeiten sowie die Verfahrenskosten bereinigt sind.
  • Nach Ablauf von 3 Jahren, wenn bis dahin mindestens 35% der im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen sowie die (gestundeten) Verfahrenskosten bereinigt sind.
  • Nach Ablauf von 5 Jahren, wenn bis dahin mindestens die (gestundeten) Verfahrenskosten bereinigt sind.

Kann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen werden?

Ein Insolvenzantrag kann mangels eine die Verfahrenskosten deckende Vermögensmasse abwiesen werden. Natürliche Personen können jedoch den Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten verbinden (§ 4a InsO). Dadurch ist eine eine Abweisung mangels Masse ausgeschlossen. Die gestundeten Verfahrenskosten werden dann vorrangig aus der zukünftigen Insolvenzmasse bereinigt.

Wir helfen Ihnen eine zielgerichtete Insolvenz zu beantragen

Die Insolvenz zu beantragen ist sicher kein leichter Schritt, aber ein Schritt der in eine neue Zukunft führen kann. Wichtig ist die richte Insolvenztrategie zu finden, damit es trotz Insolvenz weiter gehen kann. Wir helfen Ihnen diesen Schritt vorzubereiten und die Insolvenz zu meistern. Rufen Sie unsere Hotline an oder senden Sie uns ein Kontaktformular und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. Wir zeigen Ihnen den für Sie besten Weg durch das Insolvenzverfahren auf.

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