Sanierungsinstrument GmbH-Insolvenz

Strategien und Beratung zur GmbH-Insolvenz

Die Insolvenz einer juristische Personen (AG, GmbH, UG) gestaltet sich schwieriger, als die Insolvenz einer natürlichen Person, wenn das Unternehmen erhalten und saniert werden soll.

Die Insolvenzordnung bietet hierzu Instrumente zur Sanierung, die, wenn frühzeitig eingeleitet, den Fortbestand der Gesellschaft sichern können. Frühzeitige Beratung ist deshalb erforderlich.

Das Insolvenzverfahren zur Sanierung der Gesellschaft (AG, GmbH, KG, UG)

Sofern die Gesellschaft im Ganzen oder in Teilen erhalten werden soll, bietet sich dazu eine klassische übertragende Sanierung oder ein Insolvenzplan mit seinen vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten an:

  • Die übertragende Sanierung der GmbH im Insolvenzverfahren

Die Gesellschaft wird ganz oder zu Teilen auf eine dritte Person oder Unternehmen übertragen,
i.d.R. durch einen Kauf aus der Insolvenzmasse

  • Der Insolvenzplan der GmbH im Insolvenzverfahren

Es wird ein Sanierungsplan im Insolvenzverfahren erstellt, über den die Insolvenzgläubiger in Gruppen abstimmen.

  • Das Insolvenzverfahren zur Liquidierung der GmbH

Die Gesellschaft wird durch den Insolvenzverwalter abgewickelt und aus dem Handelsregister gelöscht.

Ferner sind im Kontext einer guten Insolvenzberatung auch die persönlichen Haftungsfragen der Gesellschafter, der Geschäftsführer oder der Bürgen zu berücksichtigen.

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