Schuldnerberatung für Selbständige

Schuldnerberatung für Selbständige

Wann sollten Selbständige zur Schuldnerberatung gehen?

Selbständige in wirtschaftlichen Schwierigkeiten müssen schnell und bedacht handeln. Mangelnde Kenntnis über die noch bestehenden Handlungsmöglichkeiten führen in Unternehmenskrisen leider oft zu Fehlentscheidungen.

Ganz wichtig: Fehler, die unbedingt zu vermeiden sind, da hiervon die weitere persönliche und wirtschaftliche Existenz abhängen kann. Wir wollen, dass jeder Selbständige in wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Möglichkeit erhält, sich über genau diese Handlungsmöglichkeiten zu informieren.

Wir kennen die Probleme von Selbständigen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und wissen, wie selbst eine aussichtslos erscheinende Situation zu meistern ist. Gemeinsam finden wir einen Weg aus der Krise.

Wie kann unsere Schuldnerberatung Selbständigen helfen?

Unsere Schuldnerberatung versteht sich als persönliche Krisenberatung, bspw. bei Liquiditäts- und Zahlungsproblemen oder bei  zunehmenden Umsatz- und Ertragsrückgängen.

Im Rahmen einer persönlichen Schuldnerberatung erörtern wir zunächst die bestehende Situation, leisten bei Bedarf erste Hilfe, bspw. Pfändungs- und Vollstreckungsschutz und zeigen anschließend Lösungswege aus der Krise auf. Die Erstberatung ist eine Hilfe zur Selbsthilfe und absolut kostenfrei.

Weiterführende Hilfe durch unsere Schuldnerberatung

Reicht die persönliche Erstberatung nicht aus, um die Krisensituation zu überwinden, erstellen wir einen außergerichtlichen Schuldenberenigungsplan und Verhanden diesen mit Ihren Gläubigern oder helfen Ihnen bei der Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Aufwand.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch in unseren Beratungsstellen.

Wir helfen Ihnen, damit es bei Ihnen weiter geht!

Bundesverband Selbstänidge in der Offensive – sido! e.V.
Insolvenz- und Schuldnerberatung für Selbständige

Leistungen unserer Schuldnerberatung im Überblick:

  • Einleitung von Maßnahmen zum Pfändungsschutz
  • Ermittlung des unpfändbaren Einkommens nach § 850i ZPO
  • Ermittlung der Verschuldungssituation und Ursachen
  • Bewertung der außergerichtlichen Regulierungsmöglichkeit
  • Erstellung eines außergerichtlichen Sanierungsplans (Schuldenbereinigungsplans)
  • Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
  • Einleitung eines ggfs. gebotenen Insolvenzverfahrens