Insolvenzberatung für Selbständige

Insolvenzberatung für Selbständige

Welche Möglichkeiten haben Selbständige in der Insolvenz?

Wenn sich eine Insolvenz nicht mehr vermeiden lässt oder sich eine geordnete Insolvenz zur Sanierung anbietet, helfen wir Ihnen im Rahmen einer persönlichen Insolvenzberatung das Insolvenzverfahren einzuleiten.

Obwohl es die Insolvenzordnung schon seit dem Jahr 1999 gibt, ist der Informationsstand bei Selbständigen über die Chancen zur Sanierung mit Hilfe der Insolvenzordnung immer noch gering.

Mit der Reform der Insolvenzordnung im Jahr 2007 wurde dieses Ziel nochmals bekräftigt und der Erhalt von Unternehmen und die Optionen für Selbständige im Insolvenzverfahren nochmals gestärkt.

Die zweite Chance für Unternehmen und Selbständige

“Fortführung und Sanierung von Unternehmen haben Vorrang vor der Liquidierung – sofern es eine Aussicht auf Erfolg gibt. Wir fördern die Eigeninitiative, indem wir dem Schuldner Anreize geben, trotz der Insolvenz eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen“ (Zitat der früheren Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum Kernanliegen über die Reform der Insolvenzordnung im Jahr 2007).

Um so wichtiger ist die Kenntnis über den Ablauf und die Handlungsoptionen für Selbständige und Unternehmen im Fall einer (drohenden) Insolvenz. Denn nur wer weiß was zu tun ist, kann in einem weitgehend selbst gesteuerten Insolvenzverfahren das Ruder in der Hand behalten.

Die Insolvenz bietet  Selbständigen einen geordneten Neuanfang

  • Die Weiterführung der Selbständigkeit unter Wegfall der Altlasten oder
  • der geordneten Ausstieg aus der (bestehenden) Selbständigkeit und
  • die Erlangung der Restschuldbefreiung für natürliche Personen

Ferner ist die Aufnahme einer späteren (erneuten) Selbständigkeit grundsätzlich möglich.

Insolvenzberatung für Selbständige

Einzelunternehmer, Handwerker oder Freiberufler, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, haben durchaus die Möglichkeit sich über ein Insolvenzverfahren von den bestehenden Verbindlichkeiten sowie lästigen Vertragsbindungen zu befreien und Ihre Unternehmen im Insolvenzverfahren weiterzuführen. Grundlage ist die sogenannte Freigabe der selbständigen Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag (§ 35. Abs. 2 InsO). Damit verbunden ist die Freigabe des gesamten Neuvermögens (das zukünftige Einkommen) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Insolvenzbeschlag. Gleichsam können Gegenstände, die zur Weiterführung des Insolvenzverfahrens benötigt werden, umpfändbar sein und unterliegen somit auch nicht dem Insolvenzbeschlag. Der selbständige Insolvenzschuldner kann somit wieder über sein Unternehmen und seine Einkünfte frei Verfügen und hat eine echte Zukunftsperspektive.

Aber auch diese Ziele müssen, wenn sie erreicht werden sollen, gut vorbereitet sein. Wie das geht und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, zweigen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung auf.

Insolvenzberatung für Unternehmen

Eine Insolvenz-Sanierung für Personen- und Kapitalgesellschaften gestaltet sich weit schwieriger, als die Insolvenz einer natürlichen Person. Aber auch hier sieht die Insolvenzordnung ein Instrument zur Sanierung vor, das, wenn frühzeitig eingeleitet, den Fortbestand des Unternehmens sichern kann: Den Insolvenzplan mit seinen vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Wir informieren und beraten Sie dazu umfassend.

Insolvenzberatung
für den Ausstieg aus der Selbständigkeit

Nach der Erkenntnis, dass es mit der Selbständigkeit, auch mittels den Möglichkeiten der Insolvenzordnung, nicht weiter geht, sollte ein Schlussstrich gezogen werden und der geordnete Rückzug aus der Selbständigkeit folgen. Hier bietet sich u.a. das Restschuldbefreiungsverfahren an, damit die oftmals hohen Verbindlichkeiten aus einer gescheiterten Selbständigkeit nicht die weitere persönliche und berufliche Zukunft verbauen.

Der Rückzug aus der Selbständigkeit ist mit einer Vielzahl Belastungen verbunden. Häufig haben die Unternehmerinnen und Unternehmer nach Jahren persönlicher Aufbauleistung, gefolgt von einen nervenaufreibenden Kampf ums Überleben, weder die Kraft noch die Kenntnis, um einen geordneten Ausstieg aus der Selbständigkeit durchzuführen.

Deshalb erarbeiten wir auf Wunsch gemeinsam einen Plan zum geordneten Ausstieg aus der Selbständigkeit

Welcher Weg für Sie der richtige ist, sollte in einem ausführlichen Beratungsgespräch erörtert werden. Eine weiterführende Begleitung vor und im Insolvenzverfahren kann auf Wunsch und nach Bedarf erfolgen.

Senden Sie uns ein Kontaktformular oder rufen Sie unsere Hotline an und vereinbaren Sie eine persönliche Insolvenzberatung in einer unserer Beratungsstellen.

Damit Sie auch in der Insolvenz eine Perspketibe haben!

Bundesverband Selbstänidge in der Offensive – sido! e.V.
Insolvenz- und Schuldnerberatung für Selbständige