Insolvenzbegleitung für Selbständige
Der Insolvenzantrag alleine reicht nicht aus
Nahezu alle Insolvenzberatungsstellen beenden ihre Tätigkeit mit Einreichung des Insolvenzantrags. Gerade für Selbständige beginnt aber die wirklich „heiße Phase“ der Insolvenz erst mit Einreichung des Insolvenzantrags.
Deshalb ist es uns wichtig, Selbständige nicht nur in das, sondern vor allem auch durch das Insolvenzverfahren zu begleiten.
Insolvenzbegleitung im Antragsverfahren
Mit Abgabe des Insolvenzantrags wird das Insolvenzgericht in aller Regel zunächst einen Sachverständigen mit der Ausarbeitung eines Insolvenzgutachtens beauftragen oder, sofern erforderlich, einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen.
Für Selbständige, die beabsichtigen Ihre wirtschaftliche Tätigkeit im Insolvenzverfahren weiter zu führen, ist das Insolvenzantragsverfahren weichendstellen.
Wir begleiten deshalb Selbständige und Führungskräfte durch das Eröffnungsverfahren und zu den Gesprächen mit den Sachverständigen bzw. vorläufigen Insolvenzverwaltern, erörtern die Situation und die beabsichtigen Ziele im Insolvenzverfahren (bspw. die Weiterführung der Selbständigkeit, übertragende Sanierung, Vorlage eines Insolvenzplans oder auch die geordnete Liquidation).
Insolvenzbegleitung im Hauptverfahren
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollte bereits klar sein, wie es im Insolvenzverfahren weiter geht. Je nach Ziel gilt es nun, die im Eröffnungsverfahren eingeleiteten Ziele umzusetzen.
Zudem bedürfen die nunmehr folgenden Verfahrensabschnitte (Berichts- und Prüfungstermin, ggf. Gläubigerversammlung sowie den sog. Schlusstermin) einer besonderen Aufmerksamkeit.
Deshalb ist es uns wichtig, Selbständige nicht nur in sondern vor allem auch durch das Insolvenzverfahren zu begleiten, bis zum Schlusstermin des Hauptverfahrens.
Sprechen Sie uns an!
Bundesverband Selbstänidge in der Offensive – sido! e.V.
Insolvenz- und Schuldnerberatung für Selbständige
Leistungen unserer Insolvenzbegleitung im Überblick:
- Persönliche Begleitung im Insolvenzantragsverfahren
- Persönliche Begleitung im Insolvenzverfahren
- Hilfestellung der Fragen zum Pfändungsschutz von Gegenständen nach § 811 ZPO im Insolvenzverfahren
- Hilfestellung der Fragen zum Pfändungsschutz von Einkünften nach § 850i ZPO im Insolvenzverfahren
- Berechnung der Abführungspflicht nach § 295 Abs. 2 InsO