Privatinsolvenz für Selbständige

Kann ein Selbständiger Privatinsolvenz beantragen?

Oftmals besteht Unklarheit darüber, ob ein Selbständiger die Privatinsolvenz beantragen kann. Viel zu oft wird in diesem Zusammenhang durch Anwälte, Beratungsstellen oder Steuerberater falsch informiert. Falsch sind bspw. folgende Aussagen:

  • Als Selbständiger können Sie keine Privatinsolvenz durchlaufen
  • Sie müssen deshalb zunächst Ihr Gewerbe abmelden
  • Dem Selbständigen steht in der Insolvenz nur 1.130 Euro zu

Zu besseren Verständnis sei folgendes gesagt: Es gibt im Grund gar keine Privatinsolvenz. Die Insolvenzordnung unterscheidet grob zwischen folgenden Verfahren

  • das Regelinsolvenzverfahren (IN)
  • das Verbraucherinsolvenzverfahren (IK)
  • das Restschuldbefreiungsverfahren für natürliche Personen in beiden Verfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ausschließlich für Verbraucher die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben und für ehemalige Selbständige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Als überschaubar gelten die Vermögensverhältnisse nur, wenn der Schuldner weniger als 20 Gläubiger hat; § 304 InsO. Für ehemals Selbständige sind demnach die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens anzuwenden, wenn mehr als 19 Gläubiger oder Forderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen bestehen (bspw. Rückstände bei den Sozialkassen).

Die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens sind für alle aktiven Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und natürliche Personen, die eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, anzuwenden.

Das Restschuldbefreiungsverfahren können natürliche Personen sowohl im Regel- wie auch im Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen, sofern dieses zusammen mit einem Eigenantrag beantragt wird.

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