Schuldnerberatung: Eine Alternative für Kleinunternehmen

Eine spezialisierte Schuldnerberatung kann für Kleinunternehmen eine Alternative zur kommerziellen Sanierungsberatung sein.

Wenn große Unternehmen in Turbulenzen geraten wenden sich dies meist an spezialisierte Unternehmensberatungen, die mit Restrukturierungs- und Sanierungskonzept aufwarten. Für kleine Unternehmen sind diese Beratungsansätze jedoch kaum umsetzbar, zudem sind die Kosten einer solchen Hilfestellung durch externe Beratungsunternehmen meist nicht mehr zu stemmen.

Die Alternative ist eine auf Unternehmen spezialisierte Schuldnerberatung, die ganz pragmatische Beratungs- und Lösungsansätze bietet.

Dies beginnt schon mit der Sprache: Aus einer „Cash Flow Analyse“ wird ein „Kassensturz“. Wieviel Geld und nicht etwa Gewinn wurde erwirtschafte und wie viele freie Liquidität steht tatsächlich zur Verfügung?

Eine auf Unternehmen spezialisierte Schuldnerberatung vereint zwei Disziplinen, die kaufmännischen und die insolvenzrechtlichen Kenntnisse, die im Zusammenspiel für kleine Unternehmen meist bessere Lösungsansätze liefert, als die klassische Restrukturierungs- und Sanierungsberatung.

Beratungsansatz der Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung unterstützt Unternehmen, die in wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Der Beratungsansatz ist eine Hilfe zur Selbsthilfe. Die Unternehmer sollen befähigt werden, zumindest zukünftig eine Krisen- oder Überschuldungsituation vorzubeugen und die Initiative zur Durchführung der hierzu erforderlichen Sicherungsmaßnahmen wieder selbst wahrzunehmen.

In bereits akuten Krisensituationen übernimmt die Schuldnerberatung die aktive Einleitung von Sicherungsmaßnahmen. Ziel ist die persönliche Existenzsicherung des Unternehmers und dessen Familie sowie Maßnahmen zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Unternehmen, um die Existenzgrundlage wieder herzustellen. Letzteres kann auch im Rahmen einer Insolvenz-Sanierung erfolgen.

Leistungen der Schuldnerberatung:

  • Einleitung von Maßnahmen zum Pfändungsschutz
  • Ermittlung des unpfändbaren Einkommens nach § 850i ZPO
  • Ermittlung der Verschuldungssituation und Ursachen
  • Bewertung der außergerichtlichen Regulierungsmöglichkeit
  • Erstellung eines außergerichtlichen Sanierungsplans (Schuldenbereinigungsplans)
  • Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
  • Einleitung eines ggfs. gebotenen Insolvenzverfahrens

Vorbereitung auf eine Schuldnerberatung

Damit wir uns einen ersten Eindruck Ihrer Situation verschaffen können und erste Lösungskonzepte aufzeigen können, benötigen wir für das erste Beratungsgespräch (soweit vorhanden) eine Übersicht über alle bestehenden Verbindlichkeiten, einen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie eine Vermögensaufstellung.